16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 24 N. 31a. 16 gegangen. Die baurechtlichen Grundlagen für das vorliegende Bauvorhaben seien mit der Genehmigung der Ortsplanung (Gemeindeversammlung vom 23. November 2011) und der Teil-Überbauungsordnung "L.________" definiert worden. An sämtlichen Gemeindeversammlungen in den letzten Jahren sei über den aktuellen Stand informiert worden. Zusätzlich sei die geplante Überbauung in einem Modell dargestellt und ausgestellt worden.