c) Nach Ansicht des Beschwerdeführers 1 hat die Gemeinde Orpund schliesslich ihre Informationspflicht nicht erfüllt, indem man an den durchgeführten Workshops nicht von der geplanten Grossüberbauung gesprochen habe, sondern nur von einer überdachten Begegnungszone im Dorfzentrum und einem Fussweg am Nidau-Büren-Kanal. Die Gemeinde entgegnet in ihrer Stellungnahme vom 13. November 2014, sie nehme an, dass bei den erwähnten Workshops die Zukunfts- und Ergebniskonferenzen im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Ortsplanung gemeint seien. Bei diesen Workshops sei es um die Entwicklung der Gemeinde Orpund und nicht um allfällige zukünftige Bauprojekte