Die geplante abflusswirksame Fläche sei aber grösser als diejenige, welche im GEP berücksichtigt worden sei. Aus diesem Grund habe man im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verlangt, dass entsprechende Retentionsvolumen geschaffen würden und der maximale Regenwasserabfluss, welcher von der Überbauung in die kommunale Kanalisation entwässert werde, nicht grösser als 100 l/s sein dürfe (vgl. Mitbericht Nr. 1, S. 1). Die kommunale Regenabwasserleitung sei in der Lage, den Regenabwasseranfall des GEP Projektregens (Auftretenswahrscheinlichkeit einmal in 5 Jahren) ohne Rückstau abzuleiten. Die Grundstückentwässerung der Liegenschaft Strasse D._____