Damit der Rückstau in der Kanalisation komplett behoben werden könne, müsste die Aare tiefer gelegt oder das genannte Baugebiet aufgeschüttet werden. Beide Massnahmen seien nicht durchführbar. Aus diesem Grund bestehe in den Gemeinden eine generelle Entwässerungsplanung mit Anforderungen und Auflagen an die öffentliche Kanalisation und die private Liegenschaftsentwässerung. Im Allgemeinen könne gesagt werden, dass die Überbauung zu einer Verbesserung der Entwässerungs- und Hochwassersituation führen werde.