Terrain. Jeder Grundeigentümer müsse seine Leitungsanlagen nach den Vorgaben aus dem GEP planen, so müsse er sich in diesem Fall auch vor Rückstau schützen. Natürlich sei auch die Gemeinde in der Pflicht, dass die Spezialbauwerke wie die Hochwasserentlastung in der ÜO L.________ richtig funktionierten. Diese würden nun im Projekt neu gebaut und bestmöglich an diese Hochwasserkote angepasst. Durch den Einbau von Hochwasserbalken könne das Rückstauproblem in Zukunft verbessert, jedoch nicht komplett behoben werden. Damit der Rückstau in der Kanalisation komplett behoben werden könne, müsste die Aare tiefer gelegt oder das genannte Baugebiet aufgeschüttet werden.