Die Gemeinde führte aus13, die privaten Liegenschaftsentwässerungsleitungen würden neu nicht mehr quer durch die Parzelle Nr. P.________ führen. An der Grenze zwischen den Parzellen Nr. P.________ und Q.________ werde ein neuer Kontrollschacht gebaut und die Leitung entlang dieser Grenze gegen Süden in die öffentliche Kanalisation geführt. Die neuen Leitungsanlagen entsprächen in der Dimension und Gefälle den gesetzlichen Anforderungen. Die Entwässerung richte sich nach dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde. Bei Hochwasser liege das Rückstauniveau gemäss GEP auf Niveau 12 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 73-77.