Schliesslich wurden die Auflagen des "Merkblatts – Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" des AWA vom April 2013 im Amtsbericht vom 10. März 2014 als integrierender Bestandteil desselben bezeichnet. Damit wird insbesondere festgelegt, dass Planung und Ausführung sämtlicher Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson begleitet und überwacht werden müssen. Die Wahl dieser Fachperson ist der Beschwerdegegnerin überlassen.