Mit der Auflage 4.19 des Amtsberichts vom 10. März 2014 wird verlangt, dass die Grundwasserstände innerhalb und ausserhalb der Baugrube in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten periodisch überwacht und protokolliert werden. Hierzu soll gemäss Vorschlag von N.________ neben den bereits bestehenden Piezometerrohren bei den Liegenschaften der Beschwerdeführenden je ein weiteres Piezometerrohr zur Kontrolle des Grundwasserspiegels versetzt werden (S. 4 rechnerischer Nachweis). Durch diese Überwachung der Wasserspiegel soll frühzeitig erkannt werden, falls ein Aufstau ein schädliches Ausmass annimmt.