Während der Bauphase wird die Baugrube im Schutze einer Spundwand ausgehoben. Durch diese temporäre Blockierung wird das Wasser seitlich um die Baugrube herumfliessen, so dass mit einem gewissen Aufstau stromaufwärts zu rechnen ist. Mit der Auflage 4.19 des Amtsberichts vom 10. März 2014 wird verlangt, dass die Grundwasserstände innerhalb und ausserhalb der Baugrube in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten periodisch überwacht und protokolliert werden.