Als Ersatzmassnahme sei eine geschlitzte Ausgleichsleitung mit einem Durchmesser von 200 mm (auf den Plänen sogar 250 mm) um die Einstellhalle und die Untergeschosse geplant. Der Nachweis zeige, dass mit dieser Massnahme ein rechnerischer Sicherheitsfaktor von mehr als 100 erreicht werde (d.h. der mögliche Durchfluss im Ausgleichsrohr ist gut 100 mal grösser als der berechnete natürliche Grundwasserdurchfluss der gesamten Fläche). Das Modell für die Berechnung und die Annahmen (Durchlässigkeitsbeiwert, Gefälle und Grundwasserspiegel), welche für den Nachweis getroffen worden seien, seien plausibel. Mit diesem Sicherheitsfaktor könne die