Gestützt auf diese Ausführungen des AWA und die Aufforderung des Rechtsamts reichte die Beschwerdegegnerin neben dem angepassten Plan Kanalisation/Entwässerung 1:200 vom 4. Dezember 2013, in welchem neu die bereits von der Firma N.________ in der geotechnischen Baugrundbeurteilung verlangte ringförmige Grundwasserausgleichsleitung vorgesehen ist (vgl. E. 2), einen "rechnerischen Nachweis der Kompensationsmassnahmen zum Ausgleich des Grundwasserspiegels" von der Firma N.________ vom 19. Dezember 2014 ein.