Baugrundbeurteilung von N.________ vom 6. September 201211 sei auf diese Problematik hingewiesen und entsprechende Ersatzmassnahmen (ringförmige Drainageleitung im Fundationsbereich, Hinterfüllung mit kiesigem, gut durchlässigem Material) vorgeschlagen worden. Diese Vorkehren seien sinnvoll und würden bezwecken, die Einbauten ins Grundwasser quantitativ zu kompensieren. Weiter fehle ein rechnerischer Nachweis bzw. eine Grundwassermodellierung mit und ohne Kompensationsmassnahmen, was von den Beschwerdeführenden gerügt werde.