Indessen habe man bereits im Amtsbericht (Ziff. 1.7) empfohlen, wegen der Aufstaugefahr und der allfälligen Beeinträchtigung von Nachbargebäuden die entsprechenden Massnahmen zum Erhalt der natürlichen Grundwasserströmungsverhältnisse vorzusehen. Auch in der geotechnischen 8