In der Stellungnahme vom 6. November 2014 führte das AWA aus, die geplante Einstellhalle unterbreche den natürlichen Grundwasserdurchfluss massiv und verändere die örtlichen Grundwasserverhältnisse. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke könnten deshalb nicht ausgeschlossen werden. Da sich die geplanten Bauten im Gewässerschutzbereich B befänden, sei das AWA indessen nicht verpflichtet, allfällig vorgesehene Massnahmen zum Erhalt der Durchflusskapazität zu prüfen.