d) Beim hier umstrittenen Vorhaben liegt einzig der südliche Teil des Hauses A1 im Gewässerschutzbereich AU. Das AWA führte in seiner Stellungnahme vom 6. November 2014 hierzu aus, das Kellergeschoss des Hauses A1 reiche 57 cm unter den mittleren Grundwasserspiegel und befinde sich vollständig im Strömungsschatten der Einstellhalle. Ein rechnerischer Nachweis der Durchflusskapazität für das Haus A1 sei deshalb aus hydrogeologischer Sicht nicht nötig und sei entsprechend vom AWA auch nicht verlangt worden.