b) Das geplante Projekt befindet sich mit Ausnahme von Haus A1 im Gewässerschutzbereich B. Das Haus A1 liegt teilweise (südlicher Bereich) noch innerhalb des Gewässerschutzbereichs AU. Der Gewässerschutzbereich AU umfasst gemäss Anhang 4 Ziff. 111 Abs. 1 der GSchV7 die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Die Einstellhalle und die Keller der Mehrfamilienhäuser liegen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels, wobei gemäss den Ausführungen des AWA in der Stellungnahme vom 6. November 2014 die Einstellhalle bis 2.78 m und das Kellergeschoss des Hauses A1 57 cm unter den mittleren Grundwasserspiegel reichen.