Planung sei somit unvollständig und mangelhaft. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sich der ganze Wasserhaushalt im Untergrund neue Wege suchen müsse und somit die Nachbargrundstücke nachteilig belastet würden. Die von den Fachbehörden verlangte ringförmige Drainageleitung bei jedem Gebäude sei in den Plänen nicht eingezeichnet. Die Bauherrschaft habe sich auf eine halbringförmige Drainageleitung mit unbekanntem Durchmesser um die Einstellhalle und zwei Sickerschächte beschränkt.