a) Die Beschwerdeführenden rügen, mit dem Bau der Einstellhalle werde ein Riegel in den Grundwasserstrom gebaut, wodurch sich das Grundwasser staue. Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Grundwasserstrom könnten nicht nachgewiesen oder abgeschätzt werden, weil die Unterlagen dazu in den Baugesuchsakten fehlen würden. Die 6