c) Der Projektänderungsplan ersetzt das ursprüngliche Baugesuch und damit den ursprünglich eingereichten Plan Kanalisation/Entwässerung 1:200 vom 4. Dezember 2013. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss dem Plan Kanalisation/Entwässerung 1:200 vom 4. Dezember 2013 (Revisionsdatum: 12. Dezember 2014) mit dem Stempel „Projektänderung“ und dem Eingangsstempel Rechtsamt BVE vom 8. Januar 2015. Ob diesbezüglich das von der Vorinstanz beurteilte Projekt bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. 3. Grundwasser