43 BewD3 entgegengenommen. Mit Stellungnahme vom 14. Januar 2015 kam das AWA zum Ergebnis, dass mit den rechnerisch nachgewiesenen Kompensationsmassnahmen im Endzustand und den Massnahmen während der Bauphase die von den Beschwerdeführenden gerügten negativen Auswirkungen auf ihre Liegenschaften ausgeschlossen werden können. Das geplante Bauvorhaben dürfe aus Sicht des Grundwasserschutzes bewilligt werden. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen.