Mit Blick auf die Nachbarliegenschaften empfahl das AWA jedoch, die Auswirkungen der Einbauten ins Grundwasser durch eine hydrogeologisch kompetente Fachperson im Detail überprüfen zu lassen und die notwendigen Ersatzmassnahmen vorzusehen. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 13. November 2014 die 1 Teil-Überbauungsordnung L.________ (L._______) vom 12. August 2013, genehmigt durch das AGR am 23. September 2013. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und