3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AWA nahm mit Schreiben vom 6. November 2014 zum Bauvorhaben und den Beschwerden Stellung. Es erachtet das geplante Projekt aus Sicht des Grundwasserschutzes bei Einhaltung der im Amtsbericht vom 10. März 2014 formulierten Auflagen als bewilligungsfähig. Mit Blick auf die Nachbarliegenschaften empfahl das AWA jedoch, die Auswirkungen der Einbauten ins Grundwasser durch eine hydrogeologisch kompetente Fachperson im Detail überprüfen zu lassen und die notwendigen Ersatzmassnahmen vorzusehen.