2. a) Die Verfahrenskosten werden auf insgesamt Fr. 1'800.00 festgelegt. Den Beschwerdeführenden werden Fr. 900.00 auferlegt. Der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 haften für die ihnen auferlegten Verfahrenskosten solidarisch für den gesamten Betrag. Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten von Fr. 900.00 auferlegt. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 3'500.00 werden dem Beschwerdegegner auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Wilderswil zuständig.