auf Fr. 3'530.00. Gemäss der Kostenzusammenstellung in den Vorakten28 sind in diesen Kosten Fr. 30.00 für das Anzeigen des Baubeginns enthalten. Beim vorliegenden Ausgang des Verfahrens entfallen diese Kosten. Die Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren reduzieren sich somit auf Fr. 3'500.00. Dieser Betrag bleibt dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Wilderswil zuständig. III. Entscheid 1. Der Bauentscheid der Gemeinde Wilderswil vom 18. September 2014 wird von Amtes wegen aufgehoben. Dem Baugesuch vom 19. Dezember 2013 wird der Bauabschlag erteilt.