der Bewohner durch die Nichteinhaltung des 3-Meter-Streifens tangiert wird. Die Vorgaben gemäss den Empfehlungen in der AHOP Nr. 92.2 sind daher auch in Bezug auf die Aufenthaltsfläche nicht eingehalten. Der Aufenthaltsbereich kann vorliegend aufgrund seiner Dimension und Lage seinen Zweck nicht erfüllen. Das geplante Bauvorhaben verfügt somit nicht über einen genügend grossen anrechenbaren Aufenthaltsbereich im Freien.