Die Beschwerdeführenden sind Miteigentümer des Grundstücks Wilderswil Gbbl. Nr. K.________, das im Nordwesten unmittelbar an das Baugrundstück grenzt, und insofern in ihren Interessen betroffen. c) Die Beschwerdeführenden haben ihre Beschwerde form- und fristgerecht bei der BVE eingereicht. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Parteibezeichnung