Der Beschwerdegegner reichte am 19. Dezember 2013 bei der Gemeinde Wilderswil ein Baugesuch ein: zum einen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen sowie den Teilabbruch und die Umnutzung eines Schopfs in Abstellräume für die neuen Wohnungen auf der Parzelle Wilderswil Gbbl. Nr. H.________ und zum anderen für das Erstellen von vier Parkplätzen auf der Parzelle Wilderswil Gbbl. Nr. I.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter andern die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 18. September 2014 erteilte die Gemeinde für das Bauvorhaben die Baubewilligung.