2. Die Verfahrenskosten werden festgelegt auf Fr. 1'000.00 und im Umfang von Fr. 300.00 der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die übrigen Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 700.00 werden nicht erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - X.________, mit Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Muri bei Bern, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Bern-Mittelland, zur Kenntnis