Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 4 VRPG). 27 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 15 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziffer 2.1 b) des Bauentscheids der Gemeinde Muri bei Bern vom 11. September 2014 wird wie folgt angepasst: "Die Beleuchtungszeiten sind beschränkt von 06.00 h bis 22.00 h" Ziffer 2.1 c) und d) des Bauentscheids der Gemeinde Muri bei Bern vom 11. September 2014 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.