Die erwähnten Bewilligungen zeigen, dass die Gemeinde in der jüngeren Vergangenheit Beleuchtungen zeitlich beschränkt hat, und der Gemeindevertreter hat anlässlich des Augenscheins wiederholt und klar zum Ausdruck gebracht, dass es der Gemeinde ein Anliegen sei, dass in der Nacht während einer gewissen Zeit die Beleuchtungen ganz ausgeschaltet seien. Dementsprechend würden Beleuchtungen künftig zeitlich beschränkt.25 Es fehlt damit an einer rechtswidrigen Praxis der Gemeinde und am Willen, diese fortzuführen.