Beleuchtungszeiten in Reklamebewilligungen in der Vergangenheit zeitlich nicht beschränkte. Zwei neuere Bewilligungen beinhalten aber nun eine Beschränkung der Leuchtzeiten. So wurde der B.________ AG am 5. September 2014 die Bewilligung erteilt für die Werbeschrift "B.________ C.________" mit Beleuchtung während der Wintermonate vom 1. November bis 30. April von 06.00 bis 20.00 Uhr und während der Sommermonate von 1. Mai bis 31. Oktober von 06.00 bis 22.00 Uhr.23 Der F.________ erteilte die Gemeinde am 12. September 2013 die Bewilligung für eine Leuchtreklame "G.___