Massgebend für die Beurteilung sind ausschliesslich Vergleichsfälle, die von derselben Behörde entschieden wurden und sich auf dem Gemeindegebiet von Muri bei Bern befinden. Dies trifft auf die in der Beschwerde genannte Gewerbeliegenschaft "Murifeld" nicht zu, da sich diese – wie die Beschwerdeführerin selbst vorbringt – auf dem Gebiet der Stadt Bern befindet. Im Anschluss an den Augenschein vom 16. Dezember 2014 holte das Rechtsamt bei der Gemeinde weitere Bewilligungen für beleuchtete Reklamen und Firmenbeschriftungen ein. Aus den eingereichten Bewilligungen wird ersichtlich, dass die Gemeinde die