a) Die Beschwerdeführerin macht in ihrer Beschwerde geltend, die Gemeinde habe den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. An der ganz in der Nähe auf Berner Stadtboden liegenden Gewerbeliegenschaft "Murifeld" sei von der Stadt Bern und dem ASTRA die Montage von Leuchtschriften mit einer Buchstabenhöhe von 1,5 m erlaubt worden, ohne dass eine zeitliche Beschränkung verlangt worden sei.