Unterscheidung nach der Jahreszeit und lassen Beleuchtungszeiten ganzjährig bis 22.00 Uhr zu, was im Wesentlichen den Aktivitätszeiten eines Grossteils der Bevölkerung entspricht. So kann bis um 22.00 Uhr davon ausgegangen werden, dass private Haushaltungen beleuchtet sind und noch ein gewisses Verkehrsaufkommen besteht, was insbesondere für die Autobahn A06 gelten darf. Zudem konnte sich das Rechtsamt anlässlich des Augenscheins davon überzeugen, dass die beiden beleuchteten Firmenbeschriftungen dezent wirken. Die Beschriftungen sind nicht allzu gross. Die Beleuchtung ist nicht farbig, sondern in weiss gehalten und auch die Leuchtstärke wirkt nicht übermässig oder störend.