Zudem gilt seit 1. März 2013 die SIA-Norm 491 zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Aussenraum. Diese verzichtet bewusst auf die Festlegung von Richtwerten und zielt darauf ab, unnötige Lichtemissionen an der Quelle zu vermeiden, in Anwendung des Vorsorgeprinzips und entsprechend dem Stand der Technik (Ziff. 0.3). Sie kann als Äusserung von Fachleuten zu dieser Fragestellung herangezogen werden. Alle drei Publikationen empfehlen insbesondere ein Zeitmanagement für Beleuchtungen, wobei eine Synchronisation mit dem Nachtruhefenster analog zum Lärmschutz von 22.00 bis 06.00 Uhr anzustreben sei.12