b) Sowohl das ASTRA als auch die Gemeinde erachten die beleuchteten Firmenanschriften im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als unproblematisch. Anlässlich des Augenscheins vom 16. Dezember 2014 konnte sich auch das Rechtsamt davon überzeugen, dass die leuchtende Firmenbeschriftung die Verkehrssicherheit nicht tangiert. Die Beleuchtung ist damit nur wegen allfälliger unnötiger Lichtimmissionen umstritten.