In ihrer Stellungnahme vom 14. November 2014 erklärt sie, sie beziehe sich auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und wolle unnötige Lichtemissionen verhindern. Bei anderen Bauvorhaben habe das ASTRA mit seiner Zustimmung Beschränkungen empfohlen, die das Einschalten der Beleuchtung einer Reklame nur eine halbe Stunde vor und das Abschalten eine halbe Stunde nach Schliessung des Geschäfts erlaubt hätten. Die umstrittene Beleuchtungsbeschränkung sei im Sinne einer pragmatischen Lösung und zur zukünftigen Gleichbehandlung der an der Autobahn ansässigen Firmen in der Gemeinde verfügt worden.