Die BVE verfügt über volle Kognition und es handelt sich nicht um eine schwerwiegende Gehörsverletzung. Zudem führte das Rechtsamt der BVE am 16. Dezember 2014 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Gemeinde erläuterte die Gründe für die Beschränkung der Beleuchtungszeiten und die Beschwerdeführerin hatte sowohl am Augenschein als auch im Anschluss daran Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gehörsverletzung wurde damit im Beschwerdeverfahren geheilt. Es ist nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht geltend gemacht, dass ihr aus der Heilung der Gehörsverletzung ein Nachteil entsteht.