Die Gemeinde erklärte mit Stellungnahme vom 7. Januar 2015, sie halte grundsätzlich am angefochtenen Entscheid fest, sie könne jedoch einer geringfügigen Erweiterung der Beleuchtungszeiten (vor allem morgens anstatt ab 06.00 Uhr schon um 05.00 Uhr) ihre Zustimmung erteilen. Zudem erklärte sie, es liege ihr an der Gleichbehandlung der Unternehmen mit Firmenreklamen und sie reichte die verlangten Bewilligungen ein.