4. Am 16. Dezember 2014 führte das Rechtsamt im Beisein der Verfahrensbeteiligten einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und gab den Parteien anschliessend Gelegenheit, zum Protokoll des Augenscheins Stellung zu nehmen. Zudem bat es die Gemeinde, die Beleuchtungszeiten der Firmenbeschriftungen in der näheren Umgebung des Standorts anhand der erteilten Bewilligungen nachzuweisen und sämtliche in der jüngeren Vergangenheit erteilten Bewilligungen für beleuchtete Firmenbeschriftungen einzureichen.