In den Wintermonaten vom 1. November bis 30. April: 05.00 h bis 24.00 h – In den Sommermonaten vom 1. Mai bis 31. Oktober: 05.00 h bis 24.00 h 2. Ziffer 2.1 lit. c) und d) des Gesamtbauentscheides der Gemeinde-Baupolizeibehörde der Gemeinde Muri bei Bern vom 11. September 2014 seien aufzuheben. 3. Evtl. sei der Gesamtbauentscheid der Gemeinde-Baupolizeibehörde der Gemeinde Muri bei Bern vom 11. September 2014 zur Begründung an die Gemeinde-Baupolizei zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.