1. Die Beschwerdeführerin reichte am 25. Juni 2014 bei der Gemeinde Muri bei Bern ein Baugesuch ein für die teilweise Farbänderung der Fassade sowie das Anbringen von zwei selbstleuchtenden Firmenbeschriftungen "Z.________" am Logistikgebäude auf der Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. A.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitsplatzzone A1 und befindet sich zwischen der Worbstrasse und der Autobahn A06. Die selbstleuchtenden Firmenbeschriftungen sind einerseits auf der Nordseite gegen die Autobahn und anderseits auf der Südseite gegen die Worbstrasse geplant. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein.