jedoch verworfen. Sie legt überzeugend dar, warum der geplante Standort auf der bestehenden Brücke aus technischen und betrieblichen Gründen erheblich vorteilhafter ist: zum einen erfordert er weniger lange hydraulische Leitungen, zum anderen garantiert er die Sicht auf den E.________-Tiefgang, was zur Steuerung und Überwachung notwendig ist. Zudem sprechen auch denkmalpflegerische Gründe dafür, dass das Schwellenhaus als Bestandteil des technischen Baudenkmals Aareschwelle bestehen bleibt und nicht auf die Nachbarparzelle versetzt wird. Im Übrigen ist auch fraglich, ob das Schwellenhaus angesichts der Vorschriften zu Planungszweck und Nutzungsart von Art.