Standortgebunden sind Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums zudem nur, wenn sie aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort innerhalb desselben angewiesen sind. Ein Bauwerk muss entweder eine besonders enge sachliche Beziehung zum Gewässer oder zum Ufer aufweisen (positive Standortgebundenheit), oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass ein im öffentlichen Interesse liegendes Vorhaben ausserhalb des Gewässerraums nicht ausgeführt werden kann (negative Standortgebundenheit).