Treibholz entfernt werden und das Wasser besser abfliessen konnte. Das Interesse der Beschwerdeführerin auf eine uneingeschränkte Aussicht auf die Schwelle wiege geringer als das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und das Interesse der Beschwerdegegnerin an der Arbeitssicherheit. Das neue Schwellenhaus werde geringfügig verschoben und das Gesamtvolumen um 30 % verkleinert. Das Walmdach müsse aus denkmalpflegerischen Gründen beibehalten werden. Da das Schwellenhaus am jetzigen Standort die Sicht des Kranführers behindere, könnten die Konturen des Häuschens nicht stehen gelassen werden.