Der hydraulische Antrieb des E.________-Tiefgangs und die elektrische Steuerung der gesamten Schwelle, die sich im Schwellenhaus befänden, müssten sich unmittelbar vor Ort befinden, damit die Beschwerdegegnerin richtig steuern und überwachen könne. Würde das Schwellenhaus auf festem Grund und nicht auf der Schwelle gebaut, so müssten neue und viel längere hydraulische Leitungen gelegt werden. Auch die Sicht auf den Tiefgang, die zur Steuerung und Überwachung notwendig sei, sei von der Brücke her aufgrund der Niveauhöhe garantiert, wogegen sich die Lösung im Garten der Nachbarliegenschaft um 0.44 m tiefer befinden würde.