Im Übrigen können die geplanten Hochwasserschutzmassnahmen frühestens ab 2018 realisiert werden. Selbst wenn die Verschiebung des Schwellenhauses auch im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts bewilligt werden könnte, bestehen triftige Gründe, diese einfache Massnahme zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Arbeitssicherheit so rasch wie möglich zu realisieren. Mangels hinreichendem Grund für eine Einstellung des Verfahrens wird das Sistierungsgesuch abgewiesen. 4. Schwellenhaus