besiedelte Gebiet der Quartiere Dalmazi, Marzili, Matte und Altenberg vor Hochwasser geschützt werden. Entlang des linksseitigen Aareufers ist eine neue Ufermauer geplant. Entlang dieser Mauer soll ein nicht öffentlicher Unterhaltsweg verlaufen. Bezüglich des Schwellenhauses und des E.________-Tiefgangs selber sind keine Massnahmen geplant. Wie die Beschwerdegegnerin zu Recht darlegt, führt insbesondere der geplante, nicht öffentliche Unterhaltsweg nicht bis zum E.________-Tiefgang.13