Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung des Sistierungsantrages. Das Schwellenhaus sei kein Thema des Hochwasserschutzprojekts. Gemäss Wasserbauplan sei lediglich ein Unterhaltsweg entlang der neuen Ufermauer geplant, der aber nicht bis zum E.________-Tiefgang führe. Der Unterhaltsweg sei sicher nicht für einen Autokran mit einer Hubkraft von 50 bis 70 Tonnen geeignet. Das Hochwasserschutzprojekt werde somit keinen wesentlichen Einfluss auf das Bauprojekt der Beschwerdegegnerin haben.