In seiner Vernehmlassung weist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland darauf hin, dass bei der Festlegung des Termins insbesondere die Teilnahmemöglichkeiten der Fachstellen ausschlaggebend gewesen seien. Das KoG bezwecke neben der Abstimmung der Behördenentscheide auch die Beschleunigung der Verfahren. Ein neuer Termin wäre erst ab August wieder möglich gewesen, was aus Sicht der Verfahrensökonomie nicht sinnvoll erschienen sei. Der Termin des Augenscheins sei rechtzeitig angekündigt worden. Der Beschwerdeführerin sei genügend Zeit geblieben, eine Stellvertretung zu organisieren.